1. Aus (Regel 18.2)
Die platzseitige Kante der historischen Basaltsteinmauer, die den Golfplatz umgibt, definiert die Ausgrenze des Platzes. Zusätzlich sind folgende Bereiche als Ausgrenze definiert:
Spielbahn 1: Die kleine Stützmauer vor dem Umkleidegebäude, in der Verlängerung der Mauer das Beet vor dem Umkleidegebäude bis zum Weg und eine Linie entlang des Übungsgrüns zwischen Übungsgrün und Weg.
Spielbahn 2: Eine Linie entlang der Abschlagshütten hinter Grün 2
Spielbahn 3: Der Bereich der Driving-Range links der Spielbahn
Spielbahn 9: Der Bereich ab der Hecke vor den Gebäuden der Platzarbeiter links der
Spielbahn und der Weg linksseitig neben und hinter dem Grün 9
Spielbahn 18: Der Bereich der Übungsanlage hinter Grün 18
Diese Ausgrenzen werden durch weiße Pfähle, Steine mit weißer Farbe oder weiße Linien gekennzeichnet.
2. Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (Regel 16)
a) Boden in Ausbesserung (GUR/ BIA) ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. Erleichterung wird auch gewährt für nicht gekennzeichnete Flächen mit Neuansaat im Gelände. Jedoch muss straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden auf Flächen mit Neuansaat auf dem Fairway oder Vorgrün.
Kot von Wasservögeln:
Nach Wahl des Spielers darf Kot von Wasservögeln als Boden in Ausbesserung behandelt werden, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist (außer auf dem Grün).
b) Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
c) Unbewegliche Hemmnisse:
• Stützmauern vor den gelben Abschlägen Bahn 1 + 4
• alle Entfernungspfosten
• Mulchauflage an Baumscheiben
• Alle Brücken im Gelände, auch solche über eine Penaltyarea, sind unbewegliche Hemmnisse und es darf straflose Erleichterung (nach Regel 16.1 b, c oder d) in Anspruch genommen werden
d) Unbewegliche Hemmnisse nahe am Grün (z.B. Sprinkler): Erleichterung von Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis darf nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Der Spieler hat eine zusätzliche Erleichterungsmöglichkeit, wenn ein unbewegliches Hemmnis auf oder nahe am Grün und auf seiner Spiellinie liegt.
Ball im Gelände: Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, wenn ein unbewegliches Hemmnis auf seiner Spiellinie liegt, und
• Innerhalb von zwei Schlägerlängen vom oder auf dem Grün liegt und
• Innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt liegt.
Es muss aber vollständig Erleichterung in Anspruch genommen werden, dies schließt physische Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen der Spiellinie ein. Ausnahme: Keine Erleichterung bei eindeutig unvernünftiger Spiellinie. Erleichterung nach dieser Platzregel wird nicht gewährt, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt. Diese Platzregel gilt nur, wenn sowohl der Ball und das Hemmnis in einem Teil des Geländes sind, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist.
e) Der mit blauen Pfählen gekennzeichnete Bereich (Wintergrüns) ist eine Spielverbotszone, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln ist. Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1 f in Anspruch genommen werden.
f) Liegt ein Ball auf einem „falschen“ Grün (Regel 13.1 f) oder ist der Stand oder Schwung durch das „falsche“ Grün beeinträchtigt, so muss Erleichterung in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für das Vorgrün des „falschen“ Grüns.
3. Üben, Nachputten (Regel 5.5)
Im Turnier darf ein Spieler keinen Übungsschlag (z.B. Chippen oder Putten) auf oder nahe dem Grün des zuletzt beendeten Loches ausführen, oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe für Verstoß: Grundstrafe (=2 Schläge am nächsten Loch).
4. Aussetzen des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)
Eine sofortige Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch drei kurze Töne bekannt gegeben. Strafe für Verstoß: Disqualifikation. Die Wiederaufnahme des Spiels wird durch zwei kurze Töne bekannt gegeben. Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen. (Regel 5.7a)
5. Verhaltensvorschriften (Regel 1.2a) Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
– Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzenden Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
– Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
– Einen Schläger werfen.
– Pitchmarken nicht ausbessern, Bunker nicht harken oder Divots nicht zurücklegen.
Strafe für den Verstoß (nach Verwarnung):
– Strafe für den 1. Verstoß: Ein Strafschlag
– Strafe für den 2. Verstoß: Grundstrafe
– Strafe für den 3. Verstoß: Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
– Absichtlich ein Grün zu beschädigen
– Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
– Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
– Einen anderen Spieler während seines Schlags abzulenken
– Personen zu gefährden oder zu verletzen
– Das Wettspiel nicht im „Spirit of the Game“ zu beenden, z.B. unterbricht ein Spieler das Spiel aus einem Grund, der nach Regel 5.7a nicht erlaubt ist oder versäumt er es, wie verlangt, die Spielleitung zu informieren
– Nichtabgabe der Zählkarte
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafen für schwerwiegendes Fehlverhalten werden ggf. auch nach dem Wettspiel von der Spielleitung verhängt.
6. Gelände
Das Gelände umfasst den gesamten Bereich des Golfplatzes mit Ausnahme von Abschlag, Bunker, Penalty Areas und Grün. Gräben, z. B. Drainagegräben oder ähnliche Vertiefungen, die üblicherweise kein Wasser enthalten und nicht durch Pfähle gekennzeichnet sind, sind Teil des Geländes und somit keine Penalty Area (beispielsweise entlang der Bahn 5 rechtsseitig oder Bahn 7 linksseitig).
Sonderplatzregeln:
Widrige Bedingungen wie heftiger Schneefall, Tauwetter im Frühjahr, langanhaltender Regen oder extreme Hitze können die Spielbahnen in sehr unbefriedigenden Zustand versetzen. Sind diese Bedingungen auf dem ganzen Platz sehr verbreitet, kann die Spielleitung (ggf. nach Abstimmung mit und Genehmigung durch HGV/DGV) durch die Anordnung von „Besserlegen“ oder „Lift and Clean“ nach diesen Platzregeln faires Golfspielen fördern und gleichzeitig den Platz schonen.
1. Besserlegen (diese Regel gilt nur, wenn Sie zusätzlich explizit für das Wettspiel angeordnet und veröffentlicht wird)
Liegt der Ball des Spielers in einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, darf der Spieler in jedem Fall einmal straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in folgendem Erleichterungsbereich hinlegt und ihn daraus spielt:
• Bezugspunkt: Stelle des ursprünglichen Balls. Der Bezugspunkt muss markiert werden.
• Größe des Erleichterungsbereichs, gemessen vom Bezugspunkt: Eine Scorekartenlänge, aber mit diesen Einschränkungen bzgl. der Lage des Erleichterungsbereichs:
– Der Erleichterungsbereich muss im Gelände liegen und
– er darf nicht näher zum Loch als der Bezugspunkt liegen.
Bei Anwendung dieser Platzregel muss der Spieler eine Stelle zum Hinlegen des Balls wählen und das Verfahren zum Zurücklegen eines Balls nach den Regeln 14.2b(2) und 14.2e anwenden. Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen diese Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
2. Lift and Clean (diese Regel gilt nur, wenn Sie zusätzlich explizit für das Wettspiel angeordnet und veröffentlicht wird)
Liegt der Ball des Spielers in einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, darf der Ball in jeden Fall einmal aufgenommen, gereinigt und straflos zurückgelegt werden. Der Spieler muss die Stelle markieren, bevor er seinen Ball aufnimmt (siehe Regel 14.1) und der Ball muss an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden (siehe Regel 14.2). Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen diese Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
Stand 29.03.2025